Wenn viele Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind, bleiben Unfälle, Pannen und Staus leider nicht aus. Gerade auf Autobahnen kommt es immer wieder zu dramatischen Unfällen, bei denen schnelle Hilfe gefragt ist.
Darum gilt es bei Staus folgende Regeln zu beachten:
- achten Sie auf akustische Signale wie das Martinshorn - schalten sie hierzu das Radio leiser oder öfnen Sie das Fenster
- behalten Sie den rückwärtigen Verkehr mit dem Seitenspiegel im Auge
- laufen Sie nicht auf der Fahrbahn umher
- bilden Sie Rettungsgassen
Wo ist die Rettungsgasse zu bilden?
Den Paragraph 11 der Straßenverkehrsordnung, der vorschreibt, dass bei Stau und stockendem Verkehr eine Rettungsgasse in der Mitte der zwei Fahrstreifen zu bilden ist, kennen viele Autofahrer nicht.
Bei Fahrbahnen mit zwei Fahrbahnen in eine Richtung ist die Rettungsgasse zwischen den beiden Fahrstreifen zu bilden, auf dreispurigen Straßen ist die Rettungsgasse zwischen der linken und der mittleren Fahrspur zu bilden.
Um eine Gasse bilden zu können, empfiehlt es sich bei einer Staubildung Abstand zum Vordermann zu halten, damit ein problemloses Rangieren möglich ist.

Feuerwehren, Rettungskräfte, Polizei und andere Hilfsorganisationen beklagen oftmals, dass sie im Einsatz auf der Autobahn und Außerortsstraßen stark behindert werden. Wertvolle Zeit, die für die Versorgung der Verletzten und die Räumung der Unfallstelle verloren geht. Häufig bemerken die Feuerwehren, dass eine Rettungsgasse nach der Durchfahrt der ersten Polizei- und Rettungsfahrzeuge sofort wieder geschlossen wird. Bei der Durchfahrt von Feuerwehr und Rettungskräften zählt jedoch jede Minute. Drei bis vier Minuten können bei der Durchfahrt einer bereits gebildeten Rettungsgasse gespart werden. Zeit, die über Leben und Tod entscheiden kann!
Wichtig ist dabei, dass zu den Hilfsfahrzeugen, neben Feuerwehr- und Rettungswagen, behördliche Fahrzeuge mit Licht- oder Tonsignalen, also auch Abschleppfahrzeuge zählen. Der Seitenstreifen ist nach der weitverbreiteten Meinung keine Alternative, da hier der Weg durch liegengebliebene Kraftfahrzeuge versperrt sein kann.
Und beachten Sie:
Erst wenn die Unfallstelle geräumt ist, geht es für alle weiter. Mißbrauchen Sie die Rettungsgasse nicht, indem Sie sich an ein vorbeifahrendes Einsatzfahrzeug hängen. Dies ist verboten und wird mit einem Bußgeld von 50 Euro und 3 Punkten geahndet.
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