Absturzsicherung

2006 wurde vom Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband-Prävention (GUVV) eine Information für die Feuerwehren herausgegeben, in der auf die Verpflichtung zum Ergreifen von geeigneten Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in Bereichen mit der Gefahr des Absturzes/Durchbruchs hingewiesen wird. Anlass dafür waren eine Vielzahl von Unfällen bei der Schneekatastrophe 2006, wobei Helfer teilweise schwer verletzt wurden und auch tödliche Unfälle zu bedauern waren.

Die Einsatzgrenzen der bei den Feuerwehren vorhandenen Feuerwehr-Leinen und Feuerwehr-Haltegurte werden in diesem Schreiben ebenfalls angesprochen.

Weiterführende Vorschriften: GUV-Regel 198 / GUV-Regel 199 / GUV-Information 870

Seit der Umstellung der Alarmierung auf die neue Integrierte Leitstelle wird bei verschiedenen Alarmbildern der Gerätesatz Absturzsicherung als Einsatzmittel alarmiert. Dieser Gerätesatz Absturzsicherung darf jedoch nur von entsprechend eingewiesenen Personen angewendet werden.

Entsprechende Lehrgänge für Feuerwehr-Männer und –Frauen werden an den Feuerwehrschulen nicht angeboten, hier kann jedoch ein Zusatzmodul zum Ausbilderlehrgang für die Ausbildung in der Absturzsicherung belegt werden. Voraussetzung ist der Ausbilder-Lehrgang. Darüber hinaus werden noch Lehrgänge von privaten Firmen angeboten, die jedoch nicht immer auf die Arbeit der Feuerwehren zugeschnitten sind.

Wie bereits in mehreren Rundschreiben an die Feuerwehren im Landkreis Dachau und auch in Kommandanten-Dienstversammlungen mitgeteilt, wurde im Landkreis Dachau ein Ausbildungskonzept erstellt und ein Ausbildungsteam zusammengestellt, das ab April 2009 entsprechende Lehrgänge für die Feuerwehren im Landkreis zur Verfügung stellt. Damit soll den Feuerwehren eine feuerwehrspezifische Ausbildung angeboten werden, bei denen keine eigenen fachkundigen Ausbilder zur Verfügung stehen. Außerdem soll damit eine einheitliche Ausbildung erzielt werden, die insbesondere bei evtl. größeren Einsätzen mit entsprechendem Hintergrund (örtlich oder auch überregional) entsprechend eingesetzt werden können.

Die Voraussetzungen für die Teilnahmen an den angebotenen Lehrgängen:
  • Eigener Gerätesatz Absturzsicherung, mängelfrei und geprüft
  • Teilnehmern mindestens 18 Jahre alt
  • Feuerwehr Grundausbildung abgeschlossen
Hier soll nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass mit dem Ausbildungskonzept keine neuen Aufgaben für die Feuerwehren geschaffen werden sollen. Es soll für die Sicherheit der Feuerwehrkameraden in den Bereichen, in denen wir seit langem tätig sind, die richtige Anwendung der geeigneten persönlichen Schutzausrüstungen vermittelt werden und die Einsatzgrenzen der Feuerwehr-Leine und des Feuerwehr-Haltegurts aufgezeigt werden.

Die in der Ausbildung enthaltenen Knoten und Stiche sind sicher von allen Feuerwehrkameraden zu erlernen und beschränken sich auf das wirklich notwendige. Davon sollte sich niemand abschrecken lassen.

Die Ausbildung zur Absturzsicherung ist auch nicht mit der Ausbildung zur Höhenrettung gleichzusetzen.