Mit dem Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG) im Freistaat Bayern hat die Staatsregierung im September 2002 die Grundlage für die flächendeckende Einführung des einheitlichen Notrufes 112 und der Errichtung von Integrierten Leitstellen für den Rettungsdienst, die Feuerwehren sowie den Katastrophenschutz geschaffen. Die Einführung von Integrierten Leitstellen ist eine historische Chance, der Bevölkerung Bayerns ein verbessertes Hilfeleistungssystem zu erschließen und durch eine schnellere, koordiniertere Alarmierung und Einsatzabwicklung die Arbeit von Rettungsdienst und Feuerwehr noch effektiver zu machen.