Wenn das Jahr seinem Ende entgegen geht, ist dies für viele Menschen Anlass, den Jahreswechsel mit Kanonenschlag und Feuerwerk einzuleiten. Durch falsche Einschätzung und unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern ereignen sich jedes Jahr viele Brände und Unfälle.
Für einen unbeschwerten und möglichst schadenfreien Silvesterabend und einen guten „Rutsch“ ins Neue Jahr – auch für die Feuerwehren – gibt die Kreisbrandinspektion Dachau nachfolgende Hinweise und Ratschläge, die unbedingt beachtet und befolgt werden sollen:
- Verwahren Sie Zündhölzer, Feuerzeuge und Feuerwerkskörper sicher vor Kindern, bzw. Kleinkindern.
- Eltern sollten die Einhaltung der Altersvorschriften und der gesetzlich erlaubten Abbrennzeiten für Feuerwerkskörper überwachen.
- Feuerwerkskörper und Raketen sind Sprengstoff und dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden.
- Vorsicht bei der Aufbewahrung des Silvesterfeuerwerks bis zur Anwendung.
- Lesen Sie unbedingt die Gebrauchsanweisung auf den Verpackungen.
- Nur Markenfeuerwerk mit Prüfzeichen (BAM-Identifikationsnummer und CE-Kennzeichnung) verwenden – keine Billigimporte oder Selbstgebasteltes entzünden.
- Feuerwerkskörper sollen ausschließlich im Freien verwendet werden.
- Halten Sie einen möglichst großen Sicherheitsabstand zu brennbaren Gegenständen, Gebäuden oder Personen.
- Keine Knallkörper in der Hand halten oder blindlings aus dem Fenster oder vom Balkon werfen.
- Nicht versuchen, Blindgänger erneut zu entzünden.
- Achten Sie auf die Wind- und Flugrichtung.
- Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg und zielen Sie niemals auf Menschen und Tiere.
- Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt.
- Sternwerfer, bzw. Wunderkerzen nur im Freien und nicht an dem jetzt schon trockenen Weihnachtsbaum entzünden.
- Batteriefeuerwerke haben eine wesentlich größere Effektfüllung – hier sind die Gebrauchsanweisungen und vor allem die Sicherheitsabstände ganz besonders zu beachten.
- Feuerwerkskörper dürfen zudem nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden.
- Halten Sie Türen und Fenster geschlossen.
- Stellen Sie brennbare Gegenstände wie Möbel, Polsterauflagen und Schachteln von der Terrasse oder vom Balkon in die Wohnung.
- Alarmieren Sie bei einem Brand sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112!
