Verhalten nach dem Brand

Die Feuerwehr ist dafür verantwortlich Brände zu löschen und das Schadensausmaß einzudämmen. Sobald ein Brand vollständig gelöscht ist hat die Feuerwehr Ihre Aufgabe erledigt. Zurück bleiben verbrannte Einrichtungsgegenstände sowie gefährlicher Ruß in der gesamten Wohnung.

Sobald die Einsatzstelle von Polizei und Feuerwehr übergeben wird können Sie mit der Entsorgung, Reinigung und Renovierung tätig werden. Hierbei gibt es jedoch einige Hinweise und Empfehlungen die es zu beachten gilt.


Gefahren nach einem Brand:

Bei der Verbrennung entstehen grundsätzlich Schadstoffe, die jedoch meist durch Lüftungsmaßnahmen beseitigt werden können. Daneben gibt aber auch Verbrennungsprodukte die sich als Ruß- und Rauchniederschlag auf Einrichtungsgegenstände, Kleidung und Lebensmittel verteilen. Ruß und Brandrückstände können dabei giftige und reizende Stoffe enthalten, deren Gehalt von verschiedenen Faktoren wie Art und Menge des Brandgutes, sowie dem Brandverlauf abhängen. Gefährlich wird es, wenn diese Schadstoffe über die Atemwege oder Nahrungsaufnahme in den Körper gelangen.


Verhalten nach dem Brand:

  • Bleiben Sie mit Ihren Familienangehörigen bzw. Ihren Mitbewohnern nach dem Brand zusammen.
  • Suchen Sie sofort einen Arzt auf oder verständigen Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112, falls Sie nach dem Brand ein Unwohlsein verspüren.
  • Verständigen Sie als Mieter umgehend den Eigentümer der Wohnung.
  • Nehmen Sie aus der Wohnung nur Wertsachen und wichtige Dokumente mit und versuchen Sie hierbei verschmutzte Gegenstände von Ruß zu befreien.
  • Verwenden Sie aus der Wohnung keine Lebensmittel die mit Rauch und Wärme in Kontakt gekommen sind und die nicht in fest verschlossenen Verpackungen aufbewahrt waren.
  • Sichern Sie Ihre Wohnung gegen unbefugten Zutritt. Ist dies wegen einer Beschädigung nicht möglich wenden Sie sich bitte an einen Schlüsseldienst oder die Polizei/Feuerwehr.
  • Verbringen Sie die Nacht bei Freunden oder Verwandten, wenn Ihre Wohnung durch den Brand stark in Mitleidenschaft gezogen wurde.


Betreten der Wohnung:
Betreten Sie die Wohnung erst nach ausreichender Durchlüftung und Freigabe durch die Feuerwehr oder Polizei. Vermeiden Sie bei dabei eine Verschleppung der Brandverschmutzung in saubere Bereiche. Legen Sie hierfür z.B. Folie über verschmutztem Boden aus und halten Sie im Übergangsbereich nasse Tücher zur Reinigung von Schuhen bereit.


Reinigung und Sanierung:

Nach Kleinbränden (z.B. angebrannte Speisen, brennender Papierkorb) mit einer geringen Verschmutzung kann die Reinigung mit haushaltsüblichen Mitteln erfolgen. Erfahrungsgemäß sind Schadstoffe nur da nachweisbar, wo optische Brandverschmutzungen vorliegen. In der Regel sind solche Schadstoffe mit der Reinigung der Verschmutzung beseitigt.
Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungsarbeiten sollten von einer Fachfirma oder unter Anleitung einer solchen erfolgen. Nutzen Sie hierfür die Erfahrung Ihrer Hausverwaltung zur Sanierung von Brandschäden. Sie wird Ihnen bei der Vermittlung einer Fachfirma behilflich sein.


Entsorgung:

Brandschutt und vom Brand verschmutzte Gegenstände müssen als Problemabfälle entsorgt werden. Wenden Sie sich daher bei Fragen zur Entsorgung an die Abfallberater Ihrer Gemeinde und des Landkreises Dachau.

Landratsamt Dachau, Abfallwirtschaft
Dr.-Hiller-Straße 36
85221 Dachau

Tel.: 08131/74-0


Verständigung der Versicherung:

Melden Sie umgehend Ihrer Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung den Schaden, falls Sie eine solche abgeschlossen haben und besprechen Sie mit dieser das weitere Vorgehen in der Schadensregulierung. Informieren Sie ggf. auch Ihren Vermieter und die Hausverwaltung über das Geschehen.