Feuerwehrzufahrten

„Feuerwehrzufahrt“ – „Rettungsweg für die Feuerwehr“; bei der meist nervtötenden Suche nach einem Parkplatz sind auf solchen Freiflächen oftmals die vermeintlich letzten freien Lücken. Und wer hat sich nicht schon dabei ertappt – „mal eben schnell ..... bin ja sofort zurück ......“.

Dabei weiß jeder: So gekennzeichnete Zufahrten und Freiflächen dürfen nie blockiert werden. Sie dienen als Bewegungsfläche für Einsatzfahrzeuge und der Aktionsradius beispielsweise von Rettungsgeräten der Feuerwehr (Drehleitern) ist größer, als man gemeinhin glaubt. Versperrte oder eingeengte Zufahrten können im entscheidenden Augenblick eines akuten Notfalles lebensgefährliche Folgen haben.


Gleiches gilt zunehmend auch in verkehrsberuhigten Bereichen der Innenstädte und Wohngebieten – Pkw werden oft gerade dort scheinbar wahllos abgestellt. Für tonnenschwere Löschfahrzeuge der Feuerwehr, oder auch für Rettungs- und Notarztwagen gibt es dann kaum noch ein Durchkommen.

 


Darum bittet die Kreisbrandinspektion Dachau:

  • gekennzeichnete Zufahrten/Stellflächen freihalten
  • beim Parken auch in engen Wohnstraßen daran denken, dass in der nächsten Minute schon nebenan lebensrettende Hilfe durch die Feuerwehr von Nöten sein kann
  • Hydranten auf Straßen und Bürgersteigen freihalten; sie sind für die Feuerwehr oftmals die einzigen Entnahmestellen für Löschwasser.