Gerade bei länger andauernder Trockenheit besteht die Gefahr von größeren Waldbränden.
In dicht stehenden Schonungen, Nadelholzkulturen und jüngeren Nadelholzbeständen mit viel trockenem abgestorbenem Material und hohem Gras kann schon eine achtlos weggeworfene Zigarette zum Großbrand führen.
Die meisten Wald- und Flurbrände verursacht der Mensch! Dabei ließen sie sich doch mit der entsprechenden Vorsicht vermeiden; Waldbrände entstehen in unseren Breitengraden meist aus fahrlässiger Unachtsamkeit oder durch vorsätzliche Brandstiftung – zu den häufigsten Nachlässigkeiten zählen leichtfertiger Umgang mit offenem Feuer und das Wegwerfen von noch glimmenden Zigarettenkippen.
Nicht umsonst besteht derzeit in unseren Wäldern Rauchverbot – Flora, Fauna und die Tierwelt bleiben im Brandfall ihrem Schicksal überlassen.

Aus diesen Gründen gibt die Kreisbrandinspektion Dachau folgende Tipps zum richtigen Verhalten in Wald und Flur:
- In Waldgebieten sollte man äußerste Vorsicht walten lassen und keinesfalls mit offenem Feuer hantieren.
- Vom 1. März bis 31. Oktober ist das Rauchen in Deutschlands Wäldern grundsätzlich verboten.
- Das Entzünden von Lager- und Grillfeuer im Wald ist untersagt.
- Offene Feuer dürfen laut Gesetzgeber nur mit einem Mindestabstand von 100 Meter zum Waldrand entzündet werden. Der Grundstückseigentümer muss dazu sein Einverständnis gegeben haben.
- Gegrillt wird am besten an öffentlichen Feuerstellen mit steinigem Untergrund.
- Der Abstand des Feuers zu Gebäuden und brennbaren Gegenständen sollte mindestens 5 Meter betragen.
- Bei starkem Wind sollte kein Feuer entzündet werden, bzw. bereits entzündetes Feuer gelöscht werden (Funkenfluggefahr).
- Vor dem Verlassen der Feuerstelle ist die verbleibende Glut so abzulöschen, dass eine erneute Entzündung ausgeschlossen werden kann.
- Größte Vorsicht ist auch beim Abstellen eines Autos auf einer ungemähten, trockenen Wiese geboten. Der Katalysator wird extrem heiß und kann das dürre Gras entzünden.
- Beim Abstellen von Fahrzeugen sollten Bürgerinnen und Bürger darauf achten, dass die Einsatzwege für Rettungs- und Löschfahrzeuge immer frei bleiben und nicht verstellt sind.
Im Falle eines Wald- und Flurbrandes ist sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer „112" zu verständigen – dabei sind möglichst die nachfolgenden Daten zu übermitteln:
- genaue Angabe des Brandortes
- Ausmaß des Brandes
- Art des Brandes (Erd-, Boden-, bzw. Wipfelfeuer)
- günstigste Anfahrt zum Brandort – evtl. einen Treffpunkt mit den Einsatzkräften vereinbaren
- derzeitigen eigenen Standort des Meldenden und ggf. Erreichbarkeit angeben
Die Brandbekämpfung eines Entstehungsbrandes muss mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln erfolgen; da Wasser in den meisten Fällen nicht zur Verfügung steht, könnten die nachfolgend aufgeführten Hilfsmittel wie folgt eingesetzt werden:
- Austreten von kleineren Brandstellen
- Auskehren oder Ausschlagen mit etwa 1,5 Meter langen Nadelbaumästen
- Abdecken der Brandstelle mit Sand, Kies oder Erdreich
- Löschen mit Feuerlöschern
- gegen den Wind in Sicherheit bringen
- Feuerwehr-Anfahrtswege freihalten – Feuerwehr einweisen – winken