CSA-Wiederholungsübung

Ziel der jährlichen Wiederholungsübung soll sein, die Befähigung zum Einsatz unter CSA zu erhalten und die körperliche Belastbarkeit zu überprüfen. Im Rahmen der jährlichen Wiederholung muss neben der theoretischen Unterweisung mindestens eine Übung innerhalb von zwölf Monaten durchgeführt werden.

Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Erbringen der vorgeschriebenen Übungen die Funktion Träger von Chemikalienschutzanzügen n i c h t wahrnehmen. Genau festgeschriebene Belastungswerte gilt es dabei nicht zu erreichen. Ausbildungsziel einer CSA-Wiederholung soll sein sich regelmäßig im Verhalten und Anwenden des CSA-Anzuges zu üben.

Dazu können Übungen zum An- und Auskleiden sowie zur Dekontamination und Abarbeiten von kleineren Schadensszenarien dienen. Auch sollten Notsituationen regelmäßig angesprochen und geübt werden. Nicht zu vernachlässigen die Kommunikation untereinander sowie mit anderen Einheiten an der Einsatzstelle. Diese Wiederholungsübungen sollte möglichst viel Praxis enthalten um die Anwendung zu üben und müssen am jeweiligen Standort in Eigenregie durchgeführt werden.

Baumschnitt mit Arbeitsbühne